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Allgemeine Informationen

Überweisung

Vor dem Behandlungsbeginn benötigen Sie eine Verordnung/Überweisung von einem Facharzt (Kinderarzt/ärztin, Hals-, Nasen-, Ohrenarzt/ärztin, Neurologe/Neurologin, Zahnarzt/ärztin, Kieferorthopäde/orthopädin).

Diese muss von ihrem Krankenversicherungsträger bewilligt werden.

Die Bewilligungspflicht ist im Moment bei der BVAEB und ÖGK aufgehoben, die Verordnungen müssen von diesen Krankenkassenträgern nicht bewilligt werden.

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Kosten

45 Minuten (T2): 80€

60 Minuten (T3): 100€

Hausbesuchspauschale: 30€

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Refundierung

Ich bin Wahltherapeutin - daher müssen Sie die Therapiekosten vorerst selbst tragen.

Nach Ausstellung einer  Rechnung können Sie diese bei Ihrer Krankenkassa einreichen.

Sie erhalten ca 50-80% der Kosten rückerstattet (abhängig von der Krankenkassa).

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Therapieabsage

Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, bitte ich Sie um eine rechtzeitige Absage (mindestens 24h vor dem Termin). Ansonsten wird das Honorar in Rechnung gestellt.

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